DAS KLEINGEDRUCKTE.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Anwendung – Geltung

(1) Das Oberaudorf Trail Festival (im Folgenden OTF genannt) ist eine Veranstaltung der SALTY GmbH. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der SALTY GmbH im Rahmen vom OTF angebotenen Dienstleistungen und sonstigen Produkte.

 (2) Die AGB werden im Internet unter www.oberaudorftrailfestival.com veröffentlicht. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer .

 

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Sie müssen sich der Distanz sowie der örtlichen und witterungsbedingten Besonderheiten (z.B. Nacht, Kälte, evtl. Schnee, Regen, Wind, Höhenmeter) derVeranstaltung bewusst sein und sich darauf entsprechend vorbereiten. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet, den Haftungsausschluss unterschrieben hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des OTF ist. Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Ausstattung mit der passenden Kleidung und Schuhwerk selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Asthma, Diabetes etc.) oder benötigte Medikamente der Veranstaltungsleitung vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

(2) Die Teilnehmer/innen sind informiert, dass die Strecken des OTF teilweise durch hochalpines Gelände führt. 

Die Teilnehmer/innen erklären, dass er/sie das Rennen mit entsprechendem Schuhwerk bzw. mit ausreichend warmer Kleidung bestreiten und sich in die Kleidersäcke warme Kleidungsstücke für den Rückweg packen sowie die vorgeschriebene Pflichtausrüstung mitführen (siehe Informationen auf der Website). 

Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und die Qualifikationskriterien, welche bei den einzelnen Bewerben angeführt sind, erfüllen. Die Teilnehmer/innen versichern, über die erforderlichen Kenntnisse zu verfügen, physisch und psychisch geeignet zu sein und erklären weiters, dass die Bewältigung der Route seiner/ihrer körperlichen Konstitution entspricht. 

Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können. 

Das Rennen findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Strecke abzuändern. Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung jederzeit Änderungen der Strecke vornehmen. In diesem Falle können auch die Zeitlimits angepasst werden. Bei Streckenänderungen wird die Zeitmessung so weit wie möglich weitergeführt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampf abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern. 

Bei zu schlechten Witterungsbedingungen (sehr starke Regen-oder Schneefälle in den Höhenlagen, extreme Gewittergefahr…), kann der Start maximal um einige Stunden verschoben werden. Über diese Zeit hinaus, muss der Bewerb abgesagt werden. Bei anderen Umständen, wie Gefahr im Verzug oder höher Gewalt (z.B. Unwetter, Erdbeben, Terror etc.), behält sich der Veranstalter weiters vor, das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund mehr als 10 Tage vor dem vorgesehenen Start abgesagt, so wird ein Teil des Nenngeldes zurückerstattet. Die Höhe ist davon abhängig, dass der Veranstalter, die schon für die Organisation verwendeten Geldmittel behält. Wird die Veranstaltung aus irgendeinem Grund weniger als 10 Tage vor dem Start abgesagt oder der Bewerb abgebrochen, ist eine Rückvergütung des Nenngeldes ausgeschlossen. 

(3) Organisatorische Maßnahmen werden den Teilnehmern vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Kurzfristige Anpassungen des Programms bleiben je nach Wetterbedingungen vorbehalten. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss desBetreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, die im Veranstaltungszeitraum geltenden Covid-19-Massnahmen des Veranstalters und der Behörden anzuerkennen und strikt zu befolgen.

(4) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den von SALTY GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des OTF, gegenüber der SALTY GmbH geltend zu machen .

Es wird im Voraus empfohlen, eine private Reise-Rücktritt-Versicherung abzuschließen, zudem wird angeraten eine Versicherung mit Bergrettung abzuschließen.

 

§ 3 Anmeldung – Teilnahmegebühr – Anmeldebestätigung – Zahlungsbedingungen –

Rückerstattung – Storno – Versicherung

(1) Die Anmeldung erfolgt online über die Website der SALTY GmbH bzw. beim offiziellen Anmeldeportal raceresult.com. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung, welche die Annahme der Registrierung und den dadurch verbindlichen Vertrag über die Teilnahme an derVeranstaltung enthält. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist in voller Höhe direkt bei der Anmeldung fällig. Die Anmeldung ist erst mit vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr verbindlich. Bei fehlender oder unvollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr bis 4 Wochen nach Anmeldung erlischt die Anmeldung und der Startplatz wird wieder frei gegeben.

(2) Die Teilnahmegebühren für die einzelnen Distanzen betragen:

Wendelstein Ultra (XL):

Bis 21.01.2024: € 80 pro Person

Bis 15.05.2024: € 95 pro Person

Bis 22.09.2024: € 105 pro Person

Sudelfeld Trail (L):

Bis 21.01.2024: € 55 pro Person

Bis 15.05.2024: € 70 pro Person

Bis 22.09.2024: € 80 pro Person

Brünnstein Speed (M):

Bis 21.01.2024: € 35 pro Person

Bis 15.05.2024: € 50 pro Person

Bis 22.09.2024: € 60 pro Person

Hocheck Short (S):

Bis 21.01.2024: € 20 pro Person

Bis 15.05.2024: € 35 pro Person

Bis 22.09.2024: € 45 pro Person

Zwergerl Lauf:

€ 0 pro Kind

Die Teilnahmegebühr ist inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungsgebühr pro Anmeldung beträgt 5 %.

Der genaue Leistungsumfang eines Startplatzes ist auf der Homepage zu finden. Etwaige Transport-oder Übernachtungskosten sind nicht enthalten. Bei einer Nachmeldung vor Ort kommen jeweils € 20,00 Nachmeldegebühr hinzu.

Bei Anmeldung für den Zwergerl Lauf trägt der bzw. die Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht vor Ort auf dem Veranstaltungsgelände. Die gesetzlichen Vertreter bestätigen, dass die Anmeldung für den Zwergerl Lauf mit ihrer Zustimmung erfolgt ist.

(3) Die OTF Flex-Option kann bei der Online-Anmeldung für 20 Euro hinzugebucht werden. Das Ticket kann bis zum 21.09.2024 einmalig eingelöst werden und bietet die Möglichkeit, eine der folgenden Leistungen auszuwählen:

  • I) Distanzänderung auf eine kürzere Strecke, oder

  • II) Übertragung des Startplatzes an einen Dritten innerhalb der Distanz, oder

  • III) Verschiebung der Teilnahme um ein Jahr.

Ohne das OTF Flex-Option ist keine der 3 genannten Optionen/Leistungen möglich.

Die OTF Flex-Option kann nur im Zuge der Online Anmeldung oder bis maximal eine Woche nach der Anmeldung zugebucht werden (per Mail an otf@saltytrailrunning.com).

I) Der Wunsch auf eine kürzere Distanz zu wechseln ist schriftlich per Mail an otf@saltytrailrunning.com zu senden. Diese Möglichkeit besteht nur, solange die jeweilige kürzere Distanz noch nicht ausgebucht ist.

II) Die Verschiebung des Startplatzes ins Jahr 2025 wird durch Erstellung eines Wert-Gutscheins durchgeführt. Der Gutschein wird dem Teilnehmer zum Anmeldestart des OTF 2025 (Mitte November 2024) per Mail zugesendet. Dieser beinhaltet nur die Startgebühr der für das beim OTF 2024gebuchten Distanz und keine Zusatzleistungen sowie keine Bearbeitungsgebühren. Gebuchte Merchandise-Artikel werden bis 14 Werktage nach der Veranstaltung versendet.

Wenn der Teilnehmer am OTF 2024 nicht teilnehmen kann und keine OTF Flex-Option gebucht hat, gelten die Stornierungsbedingungen (siehe Punkt (8)).

(4) Die Zahlungen können in vier verschiedenen Arten erfolgen:

  • PayPal

  • Kreditkarte

  • Sofortüberweisung

  • SEPA-Basislastschrift

(5) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang der Teilnahmegebühr eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor,einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. 

(6) Im Rahmen der Startnummernausgabe erhält der Teilnehmer nur gegen Abgabe seiner unterschriebenen Haftungserklärung die Startunterlagen. Das Abholen der Startnummer und das Unterschreiben der Haftungserklärung ist vom Teilnehmer persönlich durchzuführen.

(7) Die SALTY GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn: 

  • er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt.

  • er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet.

  • er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.

  • er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

Kündigt die SALTY GmbH den Vertrag mit dem Teilnehmer aus den oben genannten Gründen, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.

(8) Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bei Stornierung bis zum 26.05.2024 erstattet die SALTY GmbH 50 % der Teilnahmegebühr.

  • Nach Ablauf vorgenannter Frist erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr mehr. Gebuchte Merchandise Artikel können nicht erstattet werden.

  • Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Stornierung.

  • Ein Verkauf des gebuchten Startplatzes an Dritte ist in der OTF-Startplatzbörse nur dann möglich, wenn die entsprechende Distanz ausgebucht ist. Der entsprechende Link ist auf der jeweiligen Anmeldbestätigung zu finden. Die Abwicklung wird mit EUR 30,- berechnet. Der Betrag wird automatisch einbehalten.

Da die Startnummern personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur dem Veranstalter, nicht aber dem Teilnehmer gestattet.

(9) Eine Stornierung der vorliegenden Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.

 

§ 4 Ausfall der Veranstaltung – Nichtantreten

(1) Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Pandemien) Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu verantworten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

 

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichenVertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers, derGesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die vom Veranstalter angeordnet werden.

(3) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes entspricht. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, ebenso während des Gepäcktransports (Kleiderbeutel, Drop Bags etc.).

(6)  Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

(7) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zutragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

(8) Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet.

 

§ 6 Datenerhebung und –verwertung

(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Drittesowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.

(2) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien (Facebook, Instagram, Veranstaltungswebsite, SALTY Homepage, Youtube, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet undveröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, oder per E-Mail widersprechen.

(6) Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die SALTY GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

 

§ 7 Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der SALTY GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist Traunstein. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der SALTY GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige jedweden Geschlechts.

 

Veranstalter und Organisation:

SALTY GmbH

Reifinger Straße 1

D-83224 Grassau

T +49 (0) 171 9404977

E hello@saltytrailrunning.com

W www.saltytrailrunning.com